Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines/Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Freiberufler-Kooperation ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN [Dr. Anja Karlsen, Cornelia Golze, Martin Wagner - einzeln oder in unterschiedlicher Zusammensetzung als projektbezogene Arbeitsgemeinschaften tätig; nachstehend durch die Dachmarke „ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN“ bezeichnet] regeln den Abschluss, Inhalt und die Abwicklung aller zwischen ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN und dem Auftraggeber abgeschlossener Werk- oder Dienstverträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vertragsändernde Bestimmungen des Auftraggebers, welche diesen entgegenstehen oder abweichende Bestimmungen beinhalten, haben keine Gültigkeit, sofern ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN diesen Änderungen nicht schriftlich zustimmt.

2. ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN legt die anwendbaren AGB im Angebot fest. Von den AGB abweichende Bestimmungen im Angebot werden ausdrücklich als solche bezeichnet. Durch Auftragserteilung oder Annahme des Angebots werden diese AGB vom Auftraggeber anerkannt.

3. ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN kann alle angebotenen Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen

§2 Vertragsgegenstand/Angebot

1. Vertragsgegenstand ist die Herstellung und Lieferung von unter §1 Absatz 1 bezeichneten Arbeiten und/oder die Ausführung sonstiger Dienstleistungen. Es handelt sich hierbei, sofern nicht anders vereinbart, um einen Urheberwerkvertrag. Zur Nutzung der Werk- und Dienstleistungen ist eine Nutzungsrechtseinräumung durch ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN erforderlich (siehe §4).

2. Vor Vertragsschluss erstellt ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN für die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung und den Umfang der Nutzungsrechtseinräumung ein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragserteilung seitens des Auftraggebers zustande; sofern im Angebot eine Frist zur Annahme bestimmt wurde, innerhalb dieser Frist.

3. Die Überprüfung auf eventuelle wettbewerbsrechtliche Verstöße oder sonstige Verstöße gegen Rechte Dritter sind nicht Bestandteil der Leistungspflichten von ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN.

§3 Umfang und Ausführung der Leistungen

1. Der Umfang der Leistungen und Teillieferungen wird im Vertrag bzw. im Angebot geregelt. Der Auftraggeber muss nach Abschluss des Auftrages für alle Änderungen am ursprünglichvereinbarten Leistungsumfang ein erneutes Angebot von ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN anfordern. Dies gilt auch für Korrekturwünsche der bereits abgenommenen, vertraglich vereinbarten Leistung.

2. ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN behält sich vor, nach Prüfung der Realisierbarkeit, des Zusatzaufwandes und der Konsequenzen auf das Gesamtprojekt, die gewünschten Änderungen oder Erweiterungen nicht anzubieten.

§4 Urheberrecht/Einräumung der Nutzungsrechte

1. ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN ist Urheber der vertraglich vereinbarten, hergestellten Leistung sowie aller Entwürfe und Zwischenschritte, sofern diese die Werkeigenschaft gemäß §2 Absatz 1 UrhG erreichen.
Laut §2 Absatz 1 Punkt 7 UrhG zählen dazu "Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen".

2. Der Umfang der einzuräumenden Nutzungsrechte wird einzelvertraglich auf Grundlage der durch ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN erstellten jeweiligen Angebote vereinbart. Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird ein einfaches, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Diese Nutzungsrechtseinräumung umfasst somit die weltweite und zeitlich nicht begrenzte Nutzung der Werke in der von ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN übergebenen Form auf jede derzeit bekannte, technische Art und Weise (z.B. Internet, Printmedien etc.). Ein einfaches Nutzungsrecht berechtigt den Auftraggeber lediglich zur eigenen Nutzung in dem eben erwähnten bzw. vereinbarten Umfang und somit nicht zur Weitergabe an Dritte. Eine solche Weitergabe an Dritte bedarf, für jeden Fall der beabsichtigten Weitergabe, der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN.

3. Selbst bei der Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten, welche auch die Weitergabe an Dritte erlaubt, behält sich ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN das Recht zur Verwendung der Werke für die Eigenwerbung vor.

4. Die Nutzungsrechte sowie alle weiteren mit der hergestellten Leistung verbundenen sonstigen Rechte gehen nur nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

5. Das von ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN hergestellte Werk darf unabhängig von dem eingeräumten Umfang der Nutzungsrechte weder vom Auftraggeber noch von anderen Dritten verändert werden. Veränderungen des Werkes oder Verwendung und Veränderung der Entwürfe bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN.

6. Bei der Veröffentlichung der Werke ist ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN in folgender Weise immer gut sichtbar als Urheber zu nennen, es sei denn, ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN hat der Nichtnennung ausdrücklich schriftlich zugestimmt: archaeologische-illustrationen.de.

§5 Vergütung/Vorzeitige Vertragsbeendigung

1. Nach Beauftragung von ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN durch den Auftraggeber für einen Auftrag über einen längeren Zeitraum (ab zwei Monaten), werden 50 % der vereinbarten Vergütung sofort fällig. Die restliche vertraglich vereinbarte Vergütung ist, vorbehaltlich einer abweichenden Regelung, nach erbrachter Leistung und Abnahme zu zahlen und sofort fällig. Im Falle des Verzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Reisekosten und Spesen, die in Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Kündigung des Auftraggebers, erhält ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN, sofern sie die Beendigung nicht zu vertreten hat, die vereinbarte Vergütung. Hier sind ersparte Aufwendungen und durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anzurechnen.

4. Erfolgt die Kündigung vor Beginn der Leistungserbringung, so hat der Auftraggeber 20 % der vereinbarten Vergütung an ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN zu zahlen.

5. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

§6 Durchführung des Auftrages/Mitwirkungspflichten

1. Der Auftraggeber hat alle die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN notwendigen Informationen (Dateien, Unterlagen etc.) zur Verfügung zu stellen. Sollten für den Projektabschluss bzw. den Beginn oder die Durchführung des Auftrages von dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellende notwendige Unterlagen, Inhalte etc. nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geliefert worden sein, wird ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN schriftlich darauf hinweisen und eine angemessene Frist zur Nachholung der nicht erbrachten Mitwirkungsleistungen durch den Auftraggeber setzen. Werden die fehlenden Unterlagen, Inhalte etc. nicht binnen der in der Mitteilung gesetzten Frist an ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN übergeben, ist ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung ohne diese fehlenden Inhalte zu erbringen und fertig zu stellen. Die Abnahme der Leistung darf nicht auf Grund des Fehlens dieser Unterlagen, Inhalte etc. verweigert werden. Sind die nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalte etc. für die Erbringung der vertraglichen Leistung so essentiell, dass eine Fertigstellung unmöglich ist oder der Zweck und Erfolg der Leistung nicht erreicht werden kann, so ist ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. §5 Absatz 3 dieses Vertrages gilt in diesem Fall entsprechend.

2. Eine eventuelle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN notwendige Koordination mit Dritten hat durch den Auftraggeber zu erfolgen. Bei einem Unterlassen durch den Auftraggeber gelten die unter Absatz 1 Satz 2 skizzierten Folgen entsprechend.

3. Im Rahmen der Ausübung der Leistungen hat ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN im Rahmen der vom Auftraggeber gesetzten Vorgaben künstlerische, technische und handwerkliche Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme darf daher nicht aus Gründen eines unterschiedlichen, insbesondere abweichenden ästhetischen Geschmacks verweigert werden, sondern muss sich auf tatsächliche, objektiv feststellbare und beweisbare Mängel beziehen.

§7 Abnahme

1. Die Abnahme der vertraglich erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich sofort oder nach Absprache spätestens 14 Tage nach Lieferung.

2. Ist die Lieferung mängelfrei oder sind etwa aufgetretene Mängel behoben, so ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

§8 Gewährleistung

ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN übernimmt die Gewähr, dass das überlassene Werk mängelfrei ist. Das Werk ist insbesondere mangelhaft, wenn der vereinbarte Vertragszweck entsprechend dem erteilten Einzelauftrag nicht erreicht werden kann. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die Rechte aus den §§ 634 ff. BGB geltend machen.

§9 Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegen ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schäden an ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN eventuell überlassenen Geräten, Datenträgern etc.

2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zur Höhe des Auftragswertes.

3. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, alle Schadensersatzansprüche Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Dies gilt auch für Schäden auf Grund höherer Gewalt.

4. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 bis 3 gelten nicht für solche Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5. Soweit die Haftung von ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte und Arbeitnehmer von ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN.

6. Soweit ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN notwendige Leistungen in Auftrag an Dritte (Vertragspartner) geben, wird die Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse des Vertragspartners ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

§10 Geheimhaltung

1. Die Vertragsparteien und ihre Mitarbeiter werden alle gegenseitigen Kenntnisse über ihre Geschäftsbetriebe vor, während und nach der Vertragslaufzeit vertraulich behandeln.

2. Auch nach Ablauf des Vertrages werden die Vertragsparteien alle als vertraulich und geheim anzusehenden Tatsachen und Mitteilungen weiterhin geheim halten, sofern sie nicht bereits vorher allgemein bekannt oder zugänglich sind.

§11 Schlussbestimmungen

1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN die erstellten Leistungen bei Bedarf als Referenz sowie für Eigenwerbung verwenden darf, z. B. auf der eigenen Website [archaeologische-illustrationen.de]. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Name und die zugehörige Institution, ggf. mit URL, in unsere Referenzliste aufgenommen werden darf.

2. Informationen über jegliche Veröffentlichungen/Druckerzeugnisse/Publikationen mit dem in Auftrag gegeben Werk werden ARCHÄOLOGISCHE ILLUSTRATIONEN nach Veröffentlichung (als PDF/Beleglink/Screenshot) schriftlich an obige Adresse oder per E-Mail übersendet.

3. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

4. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Berlin.

Stand: Februar 2022